I. Allgemeines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
  3. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder dürfen nur für privaten Zwecken verwendet werden (Familienfotoalbum, private Ausstellung zuhause, privates Social Media Profil des Auftraggebers, usw.), sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden nur für private Zwecke eingeräumt.
  3. Eine kommerzielle, politische und redaktionelle Nutzungen sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind ohne besonderer Vereinbarung und Vergütung nicht gestattet.
  4. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  5. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  7. Die Bearbeitung/Änderung der Bilder durch Auftraggeber selbst oder Dritte ohne Zustimmung des Urhebers ist nicht gestattet. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
  8. Bei der Verwertung der Lichtbilder in Online– und Print­me­dien ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen (z.B. “Foto: Natalya Reznik weddings.theatre-of-reallife.com”). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  9. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

III. Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Speisen, Requisiten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Bei Präsentationsprodukten ( z.B. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
  5. An- und Abfahrten innerhalb von insgesamt 30 km ab meinem Standort in Erlangen, 91052, sind kostenlos, danach je Km 0,30 €.
  6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

IV. Haftung

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  5. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative und/oder die Rohdaten (RAW) nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  6. Retuschen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder/ Bücher als mangelfrei angenommen.
  8. Der Auftraggeber nimmt die Empfehlungen des Fotografen ernst und bereitet dementsprechend die Kleidung für alle Beteiligte des Fotoshootings vor. Der Auftraggeber hat die Recht die Empfehlungen von Fotografen zu ignorieren, aber in diesem Fall kann der Fotograf für die farbliche Harmonie, Stil, visuelle Ästhetik und Einheit der Bilder, wobei die harmonische Kleidung eine wichtige Rolle spielt, nicht haften.
  9. Während des Shootings ist der Fotograf nicht verpflichtet die konkrete Wunsche des Kunden zu realisieren (sei es eine besondere Pose oder Blickwinkel), sondern der Fotograf fotografiert nach eigenem Ermessen und Geschmack, weil ein professioneller Fotograf besser die Attraktivität des Motivs einschätzen kann (Lichtverhältnisse oder Vorteile/Nachteile der Pose). Ob der Kunde bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung des Bildes haben will und Empfehlungen des Fotografen ignoriert werden, haftet der Fotograf für die visuelle Ästhetik, Licht, Stil und Einheit der Bilder nicht.
  10. Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Stornierung des Fotoshootings durch den Fotografen ist die Haftung auf die vollständige Rückerstattung der gezahlten Gebühren beschränkt.
  11. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, d.h. Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse.

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet). Krankheit gilt als Ausnahmefall und das vereinbarte Fotoshooting wird verschoben.
  4. Aufgrund der schlechten Wetterbedingungen (Regen, Sturm, Schneefall, extreme Hitze, Hurrikan usw.) wird das Fotoshooting auf das für das Modell und den Fotografen geeignete Datum verschoben. Der Fotograf ist nicht verpflichtet unter extremen Wetterbedingungen zu arbeiten, da dies die Fototechnik beschädigen kann und das beste Ergebnis nicht garantiert werden kann. Für den Fall, dass der Fotograf aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle liegen, nicht am Fotoshooting teilnehmen kann, z. plötzliche Krankheit, Verletzung, Unwetter, Fahrzeugpanne usw. wird ein anderer Termin für das Fotoshooting festgelegt.

VI. Bild­bear­beitung

  1. Die Auswahl der besten Bilder von Fotoshooting zur Bearbeitung erfolgt ausschliesslich durch Fotografen selbst.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch den Fotografen nach seinem Ermessen und Geschmack voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.
  3. Die besondere Bear­beitung von Licht­bildern durch Fotografen (z.B. ein besonders feines Retuschieren des Gesichts, Körperformung, Brustvergrößerung, Entfernung der Objekten, Änderung des Hintergrunds, Entfernung von Kleidungsfalten usw.) auf Wunsch des Kunden ist nicht vorgesehen, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen (wird mit Mehrkosten verbunden sein).
  4. Die nachträgliche Bearbeitung der Bilder durch Auftraggeber selbst oder durch Dritte (Photoshop, Lightroom, Apps und Filters in Instagram usw.) ist nicht erlaubt.

VII. Bildgestaltung

  1. Der Fotograf gilt nicht als Dienstleister, sondern Künstler, was mit seinem Studium, Preisauszeichnungen und Ausstellungen weltweit geprüft ist. Beim Fotografieren, Auswahl der Bilder und Retuschieren orientiert sich der Fotograf auf eigene Bildsprache und Stil. Der Fotograf liefert dem Kunden eine Serie der Bilder (keine Auswahl durch Kunden), weil die Auswahl ein wichtiger Teil der Arbeit des Fotografen ist und dafür man professionelle Kenntnisse und Erfahrung braucht. Die Serie enthält Bilder mit verschiedenen Motiven, die nach Geschmack des Fotografen in Farbe oder schwarz-weiss bearbeitet sind. Die Serie kann (muss aber nicht) Close-Ups, Details, Portraits, Landschafts- oder Weitwinkelfotos enthalten.
  2. Teilweise angeschnittene Körperteile auf dem Bild (z.B. Oberkopf) sowie als andere Elemente der Gestaltung (z.B. eine Person auf dem Foto ist scharf und andere nicht im Fokus oder Figuren als Silhouetten im Gegenlicht fotografiert sind) gehören zur Bildsprache des Fotografen und gelten nicht als Mangel, sondern als Elementen der künstlerischen Methode und sind bewusst als Stilmittel vom Fotografen eingesetzt.

VIII. Daten­schutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

IX. Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
  2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.